Arbeitsagentur ändert Förderbedingungen
Die Bundesagentur für Arbeit ändert um 1. April 2012 die Förderkonditionen für Menschen, die von Arbeitslosigkeit betroffen sind. Die wichtigsten Änderungen im Bereich Weiterbildung im Einzelnen beschreibt sie in einer Pressemitteilung: Die Aktivierung und berufliche Eingliederung mittels einer Maßnahme bei einem Träger oder Arbeitgeber kann künftig unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) … Mehr erfahren