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Zertifizierung

Unsere Lehrgänge gelten nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) als bewilligte Weiterbildungsangebote.

Die Journalistenakademie wurde seit 2005 fortlaufend, zuletzt 2017 durch die unabhängige fachkundige Stelle (FKS) GUTcert zugelassen. Diese Zertifizierung ist nach AZAV seit Januar 2006 notwendig. Die Rezertifizierung zeigt, dass die Journalistenakademie ihren Qualitätsstandard beibehält und ständig weiterentwickelt.

Damit erfüllt das Qualitätsmanagement der Journalistenakademie die strengen Voraussetzungen für eine Förderung der Lehrgänge Online-Redakteur/in Crossmedia und Pressereferent/in Crossmedia. Sie können durch einen Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit gefördert werden. Empfänger von Arbeitslosengeld (ALG I oder ALG II) erhalten eine hundertprozentige Förderung, wenn sie die persönlichen Voraussetzungen erfüllen.

Der Bildungsgutschein – Ihr Weg zur geförderten Weiterbildung

Informieren Sie sich über unser Kursangebot und vereinbaren Sie einen Termin bei der Bundesagentur für Arbeit. Entscheidend für die Bewilligung einer Weiterbildung sind Ihre bisherigen beruflichen Erfahrungen. Werden alle Bedingungen erfüllt, werden die Weiterbildungskosten übernommen. Sie erhalten einen Bildungsgutschein, der drei bis sechs Monate gültig ist. Die Bewilligung erhalten Sie in einem schriftlichen Bescheid der Agentur für Arbeit. Mit einer Weiterbildung bringen Sie sich beruflich auf den neuesten Stand und verbessern Ihre Aussichten am Arbeitsmarkt.

  • Vereinbaren Sie eine individuelle Beratung unter 089 1675106
  • Die Journalistenakademie verfügt über ein großes Netzwerk im Medienbereich
  • Hohe Vermittlungsquote
  • Professionelle technische Ausstattung