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Bundesagentur für Arbeit

BA: Arbeitsagentur und Krankenkassen arbeiten enger zusammen

Ab Jahresbeginn 2023 arbeitet die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit den gesetzlichen Sozialversicherungsträgern enger zusammen. Insbesondere mit den Krankenkassen tauscht sie Daten elektronisch aus, allerdings nicht alle. Die Krankenkassen melden jetzt die Mitgliedschaft ihrer Kundinnen und Kunden automatisch an die BA.

Kundinnen und Kunden, die Arbeitslosengeld oder sonstige Leistungen wie den Bildungsgutschein beantragen, müssen keine Papierbescheinigungen mehr bei der Krankenkasse einholen und bei der BA vorlegen, teilt die BA mit. Das gilt auch für den Bezug von Krankengeld oder die Mitgliedsbescheinigungen in Papierform, nicht jedoch für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AUB).

Weiter notwendig: die AUB

Ab Januar 2024 wird es der BA dann auch gesetzlich möglich sein, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von Kundinnen und Kunden der Agenturen für Arbeit bei den Krankenkassen abzurufen. Bis dahin müssen Kundinnen und Kunden der Agenturen weiterhin eine AUB im Krankheitsfall oder bei Arbeitsunfähigkeit vorlegen.

Die Deutsche Rentenversicherung wird ab Juli 2023 am Datenaustauschverfahren teilnehmen. Auch hier wird die Zusammenarbeit enger. Die beiden Behörden werden dann bestehende Erstattungsansprüche untereinander auf elektronischem Weg abwickeln. Den rechtlichen Hintergrund bildet das 7. Änderungsgesetz SGB IV. Damit hat der Gesetzgeber neue Rechtsgrundlagen zur Förderung der digitalen Zusammenarbeit zwischen Sozialversicherungsträgern geschaffen.

Lehrgänge per Bildungsgutschein

Die Lehrgänge der Stiftung Journalistenakademie finden in Präsenz in München statt. Sie können per Bildungsgutschein gefördert werden und damit für die Teilnehmenden kostenfrei. Alle Kurse sind im offiziellen KursNet hier  sowie hier der Bundesagentur für Arbeit publiziert.

Quelle: Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 3.2.2023