Im Intranet anmelden

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat im Internet interne Weisungen und Informationen veröffentlicht. Die BA setzt damit das seit dem 1. Januar 2006 geltende Informationsfreiheitsgesetz um.

Das Gesetz soll es den Bürgern ermöglichen, Zugang zu Informationen der öffentlichen Verwaltungen zu bekommen und so behördliche Handlungen besser nachvollziehen zu können. Zudem soll auf diesem Weg das Mitspracherecht der Bürger durch notwendige Informationen gestützt werden.

Die BA hat sich für die Veröffentlichung zahlreicher Informationen im Internet entschieden, um Bürgern ohne Antragstellung Einsicht in wichtige interne Weisungen zu geben. Für die BA bedeutet das neben dem Serviceangebot auch eine Arbeitserleichterung. Das Angebot wird ständig aktualisiert und erweitert.

Zu finden sind die Informationen auf www.arbeitsagentur.de unter „Service von A-Z > Bundesagentur für Arbeit intern > Interne Weisungen“. Hier ist unter anderem eine Wissensdatenbank SGB II bereitgestellt, mit der einzelne Fragen zum Bezug von Arbeitslosengeld II beantwortet werden können. Außerdem finden sich unter dem Pfad „Weisungen der BA > Arbeitnehmerintegration“ Durchführungsanweisungen zu den rechtlichen Regelungen zum Arbeitslosengeld.

2 Gedanken zu „“

  1. Habe die Wissensdatenbank SGB II ausprobiert (zwei Stichproben). Erste Stichprobe: „Datei nicht gefunden“. – Zweite Stichprobe: „Zu diesem Stichwort wurden noch keine Informationen hinterlegt.“

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