Im Intranet anmelden

Grundrecht auf „Gewährleistung der Vertraulichkeit“

Ein neues Grundrecht auf „Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität“ informationstechnischer Systeme hat das Bundesverfassungsgericht in seinem heutigen Grundsatzurteil verkündet. Es trete zu Freiheitsrechten wie dem Schutz des Telekommunikationsgeheimnis, dem Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und dem informationellen Selbstbestimmung hinzu, sagte Hans-Jürgen Papier, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, heute in Karlsruhe. Damit hat das Gericht die Klausel zur Ausforschung „informationstechnischer Systeme“ im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz, das erstmals in Deutschland verdeckte Online-Durchsuchungen erlaubte, für verfassungswidrig erklärt. Bericht auf heise.de, Pressemitteilung der Datenschützer (FoebuD), Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Wortlaut.