Als Vorstoß getarntes Zeichen der Rückständigkeit? Eine Sondererlaubnis zum Frauendiakonat wirkt wie ein sprichwörtlich in der (bischöflichen) Farbe Lila gehaltener letzter Versuch der katholischen Kirche
„Resi, wo is nachat glei deanere Dingsda ihr Familienbuch?“ – Geh, Luki, auf unserm Nachtkastl!“ Ein unvergesslicher Originaldialog zwischen dem katholischen Priester und seiner Haushälterin in einem oberbayerischen Pfarrhaus: Überhört beim Abholen eben jenes Dokuments am Tag nach der ökumenischen Hochzeit meines evangelischen besten Freundes und seiner katholischen Braut. Der erfrischend vertrauliche Umgangston des Geistlichen und der Dame, die offenbar auch vor 25 Jahren schon vielfältige diakonische Dienste leistete, kommt mir hinsichtlich der aktuellen Debatte über die Einführung des Frauendiakonats wieder in den Sinn.
Hierzulande dürfen seit 1968 ungeachtet des Zölibats auch verheiratete Männer jenes ohne Priesterweihe mögliche Amt des Diakons ausüben. Wenn der Limburger Bischof und neue Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, also tatsächlich die Gleichberechtigung von Frauen in seiner Kirche als „wichtigste Herausforderung seiner Amtszeit“ sieht und sie mit, wie er sagt, „kraftvollem Auftreten“ Richtung Rom vorantreiben will, könnte er gut an oben genannter Resi ein Exempel statuieren. Erfüllt sie – und mit ihr viele katholische Geschlechtsgenossinnen – doch seit Jahrzehnten die vom griechischen Diakonos abgeleitete Funktion eines „Dieners“ oder „Helfers“ amtsumfassend und in vorbildlichster Art und Weise.
Wenngleich natürlich in der ihrer Stellung angemessenen, weiblichen Form. Als „Dienerin“ und „Helferin“ und damit anders als ihre biblische Vorgängerin Maria Magdalena – mutmaßlich nicht nur Geliebte Jesu, sondern auch Jüngerin – keineswegs gleichberechtigt. Wie weitreichend es um die Emanzipation und offizielle missionarische Funktion dieser biblischen Braut Christi bestellt war, ist sicherlich ein Baustein im kirchengeschichtlichen Hintergrund der Debatte, den eine päpstliche Kommission während der letzten zwei Jahre durchleuchtet hat. Und womöglich ein Grund, warum diese die öffentliche Bekanntgabe ihrer Analyse hinauszögert.
Wenn die historische, die testamentarische Gleichberechtigung nun als Selbstverständlichkeit erscheint, kommt sie im Reformdialog heute bestenfalls als Anomalie daher: Allenfalls soll sie per „Indult“ durchgesetzt werden. Sprich, als „Gnadenerweis“ der kirchlichen Autorität. Und darauf kann man, wie Luki und seine Gnädigste, getrost pfeifen. Eine derartige bischöfliche Sondererlaubnis nämlich wirkt wie die Farbe Lila als sprichwörtlicher „letzter Versuch“. Und gehört allenfalls in die Mottenkiste verblühender älterer Damen. Vom „kraftvollen Auftreten“ einer zukunftsgerichteten Kirche zeugt sie nicht. Eher von einem „Gnadenstoß“, den sich eine rückwärtsgewandte Institution selbst versetzt.
Weitere Beiträge von Friederike Albat