Filmschaffende: Neuregelung beim Arbeitslosengeld
Gute Nachrichten für Filmschaffende: Das »Anwartschaftszeit-Änderungsgesetz« wurde (im Rahmen des »3. Änderungsgesetzes zum SGB IV und anderer Gesetze«) vorletzte Woche im Bundestag verabschiedet. Danach braucht es nicht mehr die üblichen 360 Tage für die Erfüllung der Anwartschaft, sondern mit 180 Tagen genügt die Hälfte. Im Gegenzug wird aber auch die Bezugsdauer halbiert, so dass die … Mehr erfahren