Bundestag stimmt für Jobcenter-Reform
Die Jobcenter bleiben erhalten. Der Bundestag beschloss mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit die Änderung des Grundgesetzes, die dazu notwendig wurde. 415 Abgeordnete stimmten dafür, 71 dagegen. Damit bleibt die gemeinsame Betreuung der Hartz-IV-Empfänger durch Kommunen und Arbeitsagenturen gesichert. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember 2007 entschieden, dass es für die gemischten Zuständigkeiten im Grundgesetz keine Grundlage gebe. … Mehr erfahren