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Arbeitsagentur: Etwas mehr Geld für Weiterbildung

Der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA) hat am 10. November 2018  den Haushalt für das Jahr 2019 beschlossen. Der Haushalt legte den Grundstein dafür, dass ab dem 1. Januar 2019 die Beitragszahler in einer Höhe von rund sechs Milliarden Euro entlastet werden können. Die finanziellen Mittel für aktive Weiterbildungsförderung werden aufgestockt.

Der Gesetzgeber plant, zu Jahresbeginn 2019 den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 0,4 Prozentpunkte abzusenken. Zusätzlich soll der Beitragssatz befristet bis Ende 2022 um weitere 0,1 Prozentpunkte gesenkt werden. Betriebe und Beschäftigte müssen somit ab 2019 pro Jahr fast sechs Milliarden Euro weniger in die Arbeitslosenversicherung einzahlen.

Die Finanzmittel für die Weiterbildungsförderung werden im BA-Haushalt von 1,66 Milliarden auf 2,10 Milliarden Euro aufgestockt. Für alle arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sind im Haushalt im kommenden Jahr rund 10,0 Milliarden Euro vorgesehen.

Zum Vergleich: 2018 gab die Bundesagentur für Arbeit 1,7 Milliarden Euro für Weiterbildung aus. Zuvor war die Förderung der Weiterbildung unter Ursula von der Leyen stark gekürzt worden. Im Jahr 2015 klagte der BBB Bildungsverband über den starken Rückgang der Förderung für berufliche Weiterbildung: „Die öffentlichen Ausgaben für Weiterbildung sind zwischen 1995 und 2012 um 41 Prozent auf 6,1 Milliarden Euro gesunken. Zurückzuführen sei dies vor allem auf den Rückgang der Qualifizierungsangebote für Arbeitslose der Bundesagentur für Arbeit (BA). “ Von 2009 bis 2014 ging die Teilnehmerzahl der durch arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen insgesamt geförderten Menschen auf rund 830.000 Personen zurück. Damit hatte sich ihre Zahl nahezu halbiert. Bezogen auf die Berufliche Weiterbildung waren es damals – 2014 – noch 161.329 Menschen (Quelle: Bundesagentur für Arbeit).

Zur aktuellen Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit zum Haushalt 2019