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1. Etappe zu einem Leistungsschutzrecht für Verleger

Auf ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger hat sich der Koalitionsausschuss der Bundesregierung am 5. März 2012 verständigt. Die Ausgestaltung eines Leistungsschutzrechts bleibt weiter unklar, bis der Entwurf einer entsprechenden Gesetzesänderung vorliegt.

Leistungsschutzrechte gibt es bereits für einige Schutzgegenstände im Urheberrechtsgesetz. Sie sind in den §§ 70ff. UrhG geregelt. In einer Pressemitteilung des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) vom 7. Mai 2009 wird die Forderung nach einem Leistungsschutzrecht damit begründet, „dass sich die Presseunternehmen gegen eine unentgeltliche Ausnutzung ihrer Angebote im Internet zur Wehr setzen müssten“.
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