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Blogger können in die Künstlersozialversicherung

Die Künstlersozialkasse (KSK) muss auch Online-Journalisten und Blogger versichern, wenn diese ihre Texte kostenlos auf einer eigenen, werbefinanzierten Website veröffentlichen. Das hat Ende Juli 2011 der 3. Senat des Bundessozialgerichts entschieden.

Der Kläger hatte die Aufnahme in die KSK bereits 2005 beantragt, war aber abgelehnt worden. Er betreibt seit 1996 einen Blog zum Thema Internet, in dem er eigene Beiträge kostenlos zur Verfügung stellt. Einnahmen erzielt er durch den Verkauf von Werbeflächen auf der Website, in geringem Umfang auch aus Honoraren von anderen Websites. Die KSK urteilte außerdem, dass die in den Steuerbescheiden vorgenommene Einstufung der Einnahmen aus dem Verkauf der Werbeflächen als Einnahmen aus Gewerbebetrieb nicht zutreffend sei.

Mit der Künstlersozialversicherung können seit 1983 selbständige Künstler und Publizisten die gesetzliche Sozialversicherung nutzen. Sie zahlen nur etwa die Hälfte ihrer Beiträge selbst und sind damit ähnlich günstig gestellt wie Arbeitnehmer. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss und eine Abgabe der Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten.

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