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Bundestag stimmt für Jobcenter-Reform

Die Jobcenter bleiben erhalten. Der Bundestag beschloss mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit die Änderung des Grundgesetzes, die dazu notwendig wurde. 415 Abgeordnete stimmten dafür, 71 dagegen. Damit bleibt die gemeinsame Betreuung der Hartz-IV-Empfänger durch Kommunen und Arbeitsagenturen gesichert. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember 2007 entschieden, dass es für die gemischten Zuständigkeiten im Grundgesetz keine Grundlage gebe. Die Jobcenter betreuen derzeit rund 6,9 Millionen Erwachsene und Kinder, die Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) erhalten. Außerdem sind sie für das Arbeitslosengeld II (ALG II) zuständig.
Seit der Arbeitsmarktreform 2005 ist für alle, die Arbeitslosengeld II beziehen, die Teilnahme an einer zertifizierten, geförderten Weiterbildung möglich geworden. Die Journalistenakademie bietet solche Weiterbildungen beispielsweise im Online-Journalismus oder im Video-Journalismus an.