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Mehr Geld, etwas weniger Bürokratie bei ALG II

Die Arbeitsagentur teilt mit: Zum ersten Juli 2009 erhöht sich die Regelleistung bei Arbeitslosengeld II (ALG II). Der neue Regelsatz beträgt 359 Euro für Alleinstehende und Alleinerziehende. Auch die Sätze für Partner und Kinder erhöhen sich ein wenig, dabei gibt es eine neue Regelung für die Altersstufen. Alle Berechtigten erhalten automatisch entsprechende Änderungsbescheide.
Ab Juli 2009 stellt die Bundesagentur für Arbeit mit jedem ALG II–Bewilligungsbescheid automatisch eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) aus. Diese Bescheinigung kann direkt mit dem Antrag zur Gebührenbefreiung an die GEZ übersandt werden.
Zu den Pressemitteilungen der Bundesagentur für Arbeit im Wortlaut