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Arbeitslosengeld II: Bildungspaket lässt auf sich warten

Der Bundesrat hat am 17. Dezember 2010 dem Bildungspaket und der Regelsatzerhöhung für Hartz IV-Empfänger nicht zugestimmt, teilt die Bundesagentur für Arbeit mit. Die Bundesregierung hat den Vermittlungsausschuss angerufen. Auch wenn es heute zu keiner Zustimmung im Bundesrat gekommen ist, bereiten sich die Jobcenter weiter intensiv auf die Umsetzung des Bildungspaketes vor. „Es besteht für uns kein Anlass, die Handbremse anzuziehen“, sagt Heinrich Alt, Vorstand Grundsicherung der BA. „Die Aufgabe bleibt, auch wenn es jetzt zu einer zeitlichen Verschiebung kommt.“

Derzeit arbeiten die Jobcenter mit Hochdruck daran, mit Schulen, Vereinen und Kindertagesstätten Leistungsvereinbarungen abzuschließen, bei denen künftig die Gutscheine für die Lernförderung, Sportangebote oder das Mittagessen eingelöst werden können. Informationsmaterial, Anträge und Gutscheine sind gedruckt und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschult.

Ohne ein abgeschlossenes Gesetzgebungsverfahren ist die Umsetzung der Regelsatzerhöhung im Arbeitslosengeld II nicht möglich. Für Januar 2011 werden daher die bisherigen Regelsätze überwiesen. Aufgrund von Banklaufzeiten und den Feiertagen sei ein späterer Überweisungstermin nicht möglich, so Alt. „Leistungsempfänger müssen sich jedoch keine Sorgen machen. Egal wann das Gesetz in Kraft tritt, zahlen wir automatisch rückwirkend zum Januar die Erhöhung nach.“

Die Aufforderung einzelner Arbeitslosenverbände vorsorglich gegen die Bescheide der Jobcenter Widerspruch einzulegen sieht Alt skeptisch. „Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung gelten die bisherigen Vorschriften weiter. Von daher sind die Bescheide nicht rechtswidrig.“ Informationen rund um das Bildungspaket sind unter www.arbeitsagentur.de abrufbar.