Im Intranet anmelden

Verbraucherschützer mahnen Google ab und gewinnen gegen Facebook

Rechtswidrig sind nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) 23 Klauseln der neuen Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen von Google.

Die neue Datenschutzerklärung des Internetkonzerns fasst mehr als 60 verschiedene Richtlinien zusammen. Auf den ersten Blick ist der neue Text übersichtlicher und verständlicher formuliert. Allerdings ist er gespickt von Begriffen wie „möglicherweise“, „gegebenenfalls“ oder „unter Umständen“. So erfasst Google „möglicherweise gerätespezifische Informationen und Standortdaten“, „unter Umständen werden die personenbezogenen Daten aus den verschiedenen Google-Diensten miteinander verknüpft“. Dem Verbraucher ist es damit nicht möglich, zu erfahren, wozu er seine Zustimmung genau erteilen soll.

Zur Pressemitteilung des VZBV (Google)

Soeben hat der VZBV vor Gericht gegen Facebook gewonnen. Facebook verstößt mit dem Freundefinder und seinen Geschäftsbedingungen gegen Verbraucherrechte, entschied am 6. März 2012 das Landgericht Berlin und gab damit der Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) in vollem Umfang statt. Das Gericht urteilte, die Nutzer müssten klar und deutlich informiert werden, dass durch den Freundefinder ihr gesamtes Adressbuch zu Facebook importiert und für Freundeseinladungen genutzt wird. Dies findet bislang nicht statt. Weiterhin urteilte das Gericht, Facebook dürfe sich in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ein umfassendes weltweites und kostenloses Nutzungsrecht an Inhalten einräumen lassen, die Facebook-Mitglieder in ihr Profil einstellen. Vielmehr bleiben die Mitglieder Urheber ihrer selbst komponierten Musiktitel oder eigenen Bilder. Facebook darf diese Werke nur nach Zustimmung der Nutzer verwenden.

Zur Pressemitteilung des VZBV (Facebook)