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Arbeitslosenversicherung für Freie wird teuer

Selbständige Journalistinnen und Journalisten können sich ab 2011 nunmehr unbefristet gegen Arbeitslosigkeit versichern. Die bisherige Regelung war bis zum 31. Dezember 2010 befristet. Versichern können und dürfen sich nur Menschen, die bis zum 31. Dezember 2010 freiwillig arbeitslosenversichert waren oder die ab dem 1. Januar 2011 in die Selbständigkeit starten.

Wer ab dem 1. Januar 2011 neu in die Selbständigkeit startet, muss einen Antrag auf die Pflichtversicherung spätestens drei Monate nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit stellen. Wer bereits bis zum 31. Dezember 2010 freiwillig arbeitslosenversichert war, wird automatisch weiterversichert oder kann bis spätestens 31. März rückwirkend zum 31. Dezember kündigen. Versicherte dürfen ab 2011 nur noch zweimal während ihrer Selbständigkeit arbeitslos werden, also zweimal Arbeitslosengeld beziehen.

Die Arbeitslosenversicherung wird für Selbständige teuer. Die Berechnung geht grundsätzlich wie folgt: Arbeitslosenversicherungsbeitrag (2011: 3,0 Prozent) von (2011 noch: Hälfte) der Bezugsgröße. Das bedeutet in Euro-Zahlen: 2011 wird die Versicherung voraussichtlich monatlich rund 33,60/38,33 Euro kosten (Ost/West); 2012 werden es sogar mindestens rund 67/77 Euro (Ost/West, monatlich) sein. Wenn der Arbeitslosenversicherungsbeitrag von derzeit 3,0 Prozent wieder deutlich steigen würde, könnten die Beiträge 2012 sogar 100 und mehr Euro im Monat bedeuten! Existenzgründer können ein Jahr lang auf Grundlage der Hälfte der Bezugsgröße versichert werden. Der Deutsche Journalistenverband (DJV) empfiehlt freien Journalisten, trotz der hohen Beiträge weiter im System zu bleiben. Informationsbroschüre des DJV (PDF)