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Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Freie: Ab dem 01.02. besteht für freie Journalisten unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung zu versichern. Bedingung ist, dass sie vor ihrer Selbstständigkeit, auch wenn diese schon lange besteht, als Arbeitnehmer oder im Rahmen einer vergleichbaren Tätigkeit innerhalb von zwei Jahren mindestens ein Jahr lang in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt haben. Mehr dazu beim DJV.