Im Intranet anmelden

Tipp: Sozialversicherung für Freiberufler in Journalismus, Kunst und Lehre

Von der Arbeit der Freiberufler profitieren deren Auftraggeber. Für Ausgleich sorgt seit 1983 die Künstlersozialversicherung. Viel zu wenige Journalisten, Musiker oder sonstige Freischaffende kennen die Vorteile: weiterhin in der eigenen Krankenversicherung bleiben, nur den halben Beitrag zahlen, zudem für die Rente vorsorgen. Alles über die Künstlersozialversicherung direkt vom Ministerium kann man jetzt als PDF herunterladen. Wer es gern gedruckt hat, bestellt die Broschüre beim Bundesarbeitsministerium: publikationen@bundesregierung.de, Broschüre A 298. Zum Download der KSK-Broschüre (PDF)