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Kritik an Niedriglohn, Arbeitsmarktreformen und an Hartz IV

Die Lohnungleichheit ist in Deutschland seit den 1990-er Jahren deutlich gewachsen, stellt das Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) fest. In Deutschland verdiente im Jahr 2010 knapp ein Viertel aller Beschäftigten weniger als 9,54 Euro brutto pro Stunde. Damit ist der Anteil der Geringverdiener hierzulande größer als in anderen westlichen EU-Ländern. Wenn man ausschließlich Vollzeitbeschäftigte berücksichtigt, ist der Anteil in Deutschland mit rund einem Fünftel etwas niedriger, aber im Vergleich immer noch relativ hoch. Dabei trifft der Niedriglohn auch den Kern der Beschäftigten.

Ursache Arbeitsmarktreformen?
Gehen die wachsenden Lohnungleichheiten auf die arbeitsmarktpolitischen Reformen des letzten Jahrzehnts zurück? Jein, sagt das IAB: Es gebe Indizien dafür, dass die Hartz-Reformen die Beschäftigungsentwicklung begünstigt haben. Richtig sei, dass die Reformen, von der Deregulierung der befristeten Beschäftigung und der Leiharbeit über die Einführung der Minijobs bis hin zu Hartz IV – den Arbeitsmarkt flexibilisierten und den Druck auf Arbeitslose erhöhten, gering entlohnte Arbeit anzunehmen. Andererseits macht das IAB auch strukturelle Veränderungen der Erwerbsarbeit verantwortlich. Zum IAB-Kurzbericht

Wohlfahrtsverband kritisiert Bundesregierung
„Die Bundesregierung weigert sich weiterhin, existenzsichernde Regelsätze für Hartz IV-Bezieher einzuführen“, bewertet Werner Hesse, Geschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, einen Bericht der Bundesregierung im Sommer 2013. Auch für Kinder in Hartz IV-Haushalten hält die Bundesregierung eine Anhebung der Regelsätze für nicht erforderlich. Dadurch, dass die Bundesregierung mit ihrem Bericht die volle Zeitspanne genutzt und den Bericht erst in die letzte Sitzung des Sozialausschusses am 26. Juni 2013 eingebracht hat, ist das Bundestagsplenum in den frühen Morgenstunden des 28. Juni 2013 in Sommerpause und Wahlkampf gegangen, ohne den Bericht zu beraten. „Die Bundesregierung hat sich geschickt um eine politische Bewertung ihrer Regelsatzpolitik gedrückt,“ moniert Werner Hesse.

Aktuell beträgt der monatliche Regelsatz für einen Ein-Personen-Haushalt 382 Euro. Der Paritätische hatte bereits für 2011 einen Regelsatz von 442 Euro als bedarfsdeckend errechnet.
Pressemitteilung des paritätischen Wohlfahrtsverbands