Im Intranet anmelden

Gründungszuschuss gekürzt, bei Arbeitsmarktpolitik gespart

Der Gründungszuschuss wird stark gekürzt, die Förderinstrumente für die Arbeitsmarktpolitik werden umgebaut. Das hat der Bundestag am 23. September 2011 beschlossen. Die Streichung von weit über eine Milliarde Euro jährlich allein bei dieser Maßnahme der Arbeitsförderung ist nun gesetzlich umgesetzt und wird zum 1. November in Kraft treten.

Insgesamt sollen Bundesagentur für Arbeit und der Bund bis 2014 gemäß dem Sparpaket der Bundesregierung in der Arbeitsförderung 16 Milliarden Euro einsparen. Vorrangiges Ziel sei dabei die Qualifikation von Fachkräften.

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen hatte der Ausschuss für Arbeit und Soziales bereits am 21.9.11 der Reform der Förderinstrumente für Arbeitslose zugestimmt. Das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt (17/6277) wurde in geänderter Form angenommen, nachdem CDU/CSU und FDP zuvor noch einen Änderungsantrag vorgelegt hatten. Abgelehnt wurden dagegen Anträge der SPD (17/6454), von Bündnis 90/Die Grünen (17/6319) und der Fraktion Die Linke (17/5526).

Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V., hat die geplante Reform der Arbeitsmarktinstrumente im Grundsatz begrüßt. Kritik kam vom Landkreistag Nordrhein-Westfalen. Er fordert, die Belange von Langzeitarbeitslosen bei der Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente besser zu berücksichtigen. Angesichts der massiven Kürzung der Mittel für Arbeitslose und der anstehenden gesetzlichen Änderung der Förderinstrumente blieben gerade die Menschen, die schon lange auf Hilfeleistungen des Staates angewiesen sind und besonders viel Unterstützung brauchen, auf der Strecke. Die Jobcenter kürzten besonders bei den sogenannten Ein-Euro-Jobs.

Wer noch Anspruch auf den Gründungszuschuss hat und aktuell gründen will, sollte, rät Verdi, den Antrag jetzt möglichst schnell stellen.

Zur Pressemitteilung beim Deutschen Bundestag
Zur Kritik aus NRW
Infos und Tipps zur Neuregelung im Einzelnen bei mediafon (Verdi)