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Bildungsprämie verlängert, Zielgruppe eingeschränkt

Die sogenannte „Bildungsprämie“ der Bundesregierung wird um zwei Jahre verlängert. Das teilte des Bundesbildungsministerium (BMBF) mit. Mit dieser Prämie können sich Angestellte ebenso wie Selbstständige die Kosten einer beruflichen Weiterbildung zur Hälfte, höchstens aber bis zur Höhe von 500 Euro, fördern lassen. Zugleich wurde der Kreis der Förderberechtigten eingeschränkt.

Ursprünglich war das Programm bis zum 30. November 2011 befristet. Aufgrund des großen Erfolges hat das BMBF für die nächsten zwei Jahre weitere 35 Millionen Euro bereit gestellt, die jedoch teilweise wieder aus dem Europäischen Sozialfonds stammen.

Während bisher Erwerbstätige mit einem Jahreseinkommen von bis zu 25.600 (Verheiratete: 51.200) Euro in den Genuss des Prämiengutscheins kamen, wurde die Einkommensgrenze zeitgleich mit der Verlängerung auf 20.000 / 40.000 Euro gesenkt.

Bildungsministerin Annette Schavan (CDU) berichtet, dass seit 2008 über 150.000 Prämiengutscheine ausgegeben wurden, wobei die Nachfrage in den letzten Monaten rapide gestiegen sei. Von den Geförderten seien 74 Prozent Frauen; 15 Prozent hätten einen Migrationshintergrund.

Von der großen Nachfrage ist die zuständige Stelle, das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V., völlig überrascht worden. Die Bearbeitung der Anträge zog sich länger als erwartet hin. Die Bildungsträger warten häufig ein Jahr lang oder mehr auf die Erstattung der Bildungsprämie. Zudem können sie nur Maßnahmen abrechnen, die bereits begonnen haben und für die der Eigenanteil bereits bezahlt wurde.

Ausstellen kann die Bildungsprämie beispielsweise die Weiterbildungsberatung der Stadt München oder der Stadt Nürnberg. Alle Beratungsstellen und Infos siehe www.bildungspraemie.info.

Bildungsprämie: Die neue Förderrichtlinie