Im Intranet anmelden

Änderungen bei der Grundsicherung ab 1. Januar

Ab dem 1. Januar 2012 erhöhen sich die Bezüge für Menschen, die Arbeitslosengeld II bzw. Grundsicherung („Hartz IV) erhalten:

  • Alleinstehende und allerziehende Leistungsberechtigte: 374 Euro
  • Zwei in einem gemeinsamen Haushalt zusammenlebende Partner, jeweils: 337 Euro
  • Andere erwachsene Leistungsberechtigte ohne eigenen Haushalt: 299 Euro
  • Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahre: 287 Euro
  • Kinder von 6 bis unter 14 Jahre: 251 Euro
  • Kinder von 0 bis unter 6 Jahre: 219 Euro

Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg

Einige vom Regelbedarf abhängige Mehrbedarfe, zum Beispiel für Alleinerziehende, fallen ebenfalls höher aus. Die Anpassungen werden automatisch von der Bundesagentur für Arbeit (BA) vorgenommen. Gesonderte Anträge in den Jobcentern sind nicht erforderlich. Alle Bedarfsgemeinschaften erhalten bis Ende Dezember 2011 einen schriftlichen Bescheid über die für sie jeweils eintretenden Änderungen.

Jeder Vierte, der in Deutschland arbeitslos wird, ist sofort auf Hartz Vier angewiesen. Das hat eine Analyse der Bundes-Agentur für Arbeit ergeben (Quelle: Süddeutsche Zeitung, 29. Dezember 2011). Danach waren 2011 pro Monat rund 61.000 Menschen betroffen. Als Ursache nennt die Studie, dass immer weniger Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt arbeiten.
Zur vollständigen Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit