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2013: Bund streicht Mittel zur Arbeitsförderung

Der Bund streicht seinen Anteil an der Arbeitsförderung für das kommende Jahr. Das sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Haushaltsbegleitgesetzes 2013 (17/10588) vor, dem der Haushaltsausschuss am 8. November 2013 in geänderter Fassung zustimmte. Für den Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen, die Opposition votierte dagegen.

Gleichzeitig soll der von der Bundesagentur für Arbeit an den Bund zu leistende Eingliederungsbeitrag wegfallen. Dadurch sollen sich für den Bund im kommenden Jahr Minderausgaben von 2,15 Milliarden Euro ergeben. In den Jahren 2014 bis 2016 sollen diese Einsparungen jeweils rund zwei Milliarden Euro betragen.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) teilt dazu in ihrer Pressemitteilung vom 9. November mit: Ihren Gesamteinnahmen in Höhe von 32,55 Milliarden Euro, davon 27,47 Milliarden Euro Beitragseinnahmen, stehen 33,69 Milliarden Euro Gesamtausgaben gegenüber. Die Einnahmeseite werde dabei dadurch belastet, dass der Bund die Mittel, die die BA seit 2007 zur stärkeren Senkung des Beitragssatzes erhalten hat, zum 1. Januar 2013 komplett gestrichen hat. Zwar entfalle im Gegenzug der so genannte Eingliederungsbeitrag, mit dem die BA sich an den Ausgaben der Grundsicherung beteilige. Unter dem Strich bleibe aber ein Minus von nochmals zwei Milliarden Euro in der Kasse der BA.

Der Haushalt der BA berücksichtigt wie immer die ökonomischen Herbsteckwerte der Bundesregierung für das Jahr 2013. Sie gehen von einem Wirtschaftswachstum von 1,0 Prozent und einer durchschnittlichen Arbeitslosenzahl von 2,92 Millionen aus.

Seit Monaten warnt der Vorstandschef der Bundesagentur für Arbeit (BA), Frank-Jürgen Weise, die Arbeitsagenturen seien für den Fall einer Krise nicht gut gerüstet: „Weder hat der Bund Geld für ein Konjunkturprogramm noch die Bundesagentur finanzielle Rücklagen etwa zur Finanzierung eines Kurzarbeiterprogramms wie in der Finanzkrise 2008/2009“.

In Journalistenkreisen wird die Verlautbarung dahingehend interpretiert, dass einerseits die Bundesagentur für Arbeit dafür sorgen soll, dass im Wahljahr die Arbeitslosenzahlen nicht über die magische Grenze von drei Millionen steigen. Andererseits wollen Arbeitsministerin Ursula von der Leyen und Bundeskanzlerin Angela Merkel dafür kein Geld ausgeben.

Zur Pressemitteilung des Deutschen Bundestags
Zur Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit